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TEILNAHMEBEDINGUNGEN
MONATSLOTTO-SPIEL
der Firma Munido Marketing GmbH
(kurz Munido)

Die Teilnahme an der von Munido angebotenen Leistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage nachstehender Bedingungen. Diese regeln das Verhältnis der Mitspieler untereinander sowie das Verhältnis der einzelnen Spieler sowie der Tippgemeinschaften Munido zu. Munido vermittelt den Zusammenschluss einzelner Mitspieler zu einer oder mehreren Tippgemeinschaften, die in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert sind. Diese Tippgemeinschaften beauftragen Munido einen Spielvertrag für die Tippgemeinschaften in deren Namen mit Lotteriegesellschaften über deren Annahmenstellen abzuschließen und im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Organisation der Tippgemeinschaften sowie mit den im Folgenden dargestellten Serviceleistungen. Munido ist dagegen nicht berechtigt, im eigenen Nahmen und für eigene Rechnung für die Spielgemeinschaft zu handeln oder über den in den Teilnahmebedingungen festgelegten Rahmen Gebühren oder Kostenerstattungen zu verlangen. Der Spielvertrag entsteht unmittelbar zwischen einer Lotteriegesellschaft und der Tippgemeinschaft.

I.Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme mit Schreiben per Post oder Email durch Munido und die Übermittlung der Teilnahmebestätigung und unter der Voraussetzung des Einlangens des Spielbeitrages zustande. Mit Erfüllung dieser Voraussetzungen erwirbt der Mitspieler einen Gewinnanspruch auf den Teil des Gesamtgewinns einer Tippgemeinschaft, der seinem Anteil am Einsatz seiner Tippgemeinschaft entspricht. Jeder Teilnehmer wird entsprechend des von ihm bezahlten Anteils Miteigentümer der Spielscheine, welche durch Auftrag im Namen und auf Rechnung der Tippgemeinschaft durch Munido in Vertretung erworben und verwahrt werden.

II. Rücktrittsrecht
Der Verbraucher hat nach dem Konsumentenschutzgesetz das Recht, von Verträgen binnen 7 Werktagen, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zurück zu treten. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in Schriftform zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

III. Kontrolle und Beteiligung
Jeder Teilnehmer erhält alle Tipps der Tippgemeinschaften in welchen er teilnimmt vor Durchführung der ersten Ziehung zur Kontrolle per Post oder per Email. Weiters werden jedem Teilnehmer die Spielscheinnummern der von den jeweiligen Spielgemeinschaften eingesetzten Lotto-Spielquittungen und der/die Veranstalter an den/die Spielaufträge von den jeweiligen Spielgemeinschaften weitergeleitet worden sind, mitgeteilt. Alle Gewinne werden unter den Teilnehmern der Tippgemeinschaft im Verhältnis ihrer erworbenen Anteile geteilt. Über die Aufteilung und Kontoführung erhält jeder Spieler eine Gewinnmitteilung. Die Feststellung und Aufteilung der Gewinne erfolgt unter notarieller Aufsicht.

IV. Dauer und Kündigung
Durch den Abschluss des Vertrages entsteht ein unbefristeter Vertrag. Im ersten Monat ist keine Kündigung des Vertrages möglich. Dieser unbefristete Vertrag kann von beiden Seiten nach Ablauf der Dauer eines Kalendermonats bis zum 15. eines jeden darauffolgenden Monats aufgekündigt werden. Die Kündigung wirkt dann zum Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung bis zum 15.des Monats ausgesprochen wurde. Kündigen Sie beispielsweise bis spätestens 15. August auf, ist der Vertrag mit 31. August beendet. Nach Abschluss des Vertrages kann der Vertrag daher frühestens nach Ablauf von zwei Monaten durch Kündigung enden.

Im jeweiligen Spielbeitrag sind der Lottoeinsatz, Scheingebühren und Servicegebühren enthalten. Der entsprechende Anteil für den Kauf der Lottoscheine stellt einen durchlaufenden Posten dar. Der jeweils zu leistende Spielbeitrag pro Spielanteil und Spielperiode ist den entsprechenden Informationsblättern von Munido oder unter www.toinova.at zu entnehmen und wird im vorhinein entrichtet. Die Spielbeiträge werden per Einzugsverfahren eingezogen. Der Mitspieler verpflichtet sich, für die erforderliche Deckung seines Kontos zu sorgen. Im Falle der Nichtzahlung eines Spielbeitrages wird Munido die Teilnahme für die unbezahlte Spielperiode aussetzen.

Es besteht kein Anspruch auf die Anwendung bestimmter Systeme oder Systemreihen. Die Entscheidung über die Tipps und die Organisation der Tippgemeinschaften obliegt alleine Munido.

V. Vertreter / Gewinnauszahlung
Munido wird bevollmächtigt den Spielvertrag für den Spieler/die Spielgemeinschaft in dessen/deren Namen und auf dessen/deren Rechnung mit der jeweiligen Lottogesellschaft über deren Annahmestellen abzuschließen. Munido nimmt die Lotto-Spielquittungen, die Eigentum der Tippgemeinschaften werden, entgegen und verwahrt sie für diese unter notarieller Aufsicht. Der einzelne Mitspieler hat ein Einsichtsrecht an den Spielquittungen seiner Tippgemeinschaft(en). Munido macht die Gewinne der Tippgemeinschaften gegenüber den Lotteriegesellschaften geltend. Zu diesem Zweck ist Munido berechtigt, den Lotteriegesellschaften die Namen der Mitspieler bekannt zu geben und alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu treffen. Munido nimmt als Vertreter die Gewinne für die Tippgemeinschaft entgegen und veranlasst die Auszahlung der Gewinne an die jeweiligen Mitspieler. Eine Auszahlung der Gewinne erfolgt nach Eingang des Datenbestätigungsblattes bei Munido. Jeder Mitspieler einer Tippgemeinschaft wird zudem ermächtigt, in Gemeinschaft mit Munido Gewinne seiner Spielgemeinschaft gegenüber den Lotteriegesellschaften geltend zu machen und die Auszahlung dieser Gewinne an Munido zu verlangen.

VI. Haftung
Munido haftet für die ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes und die ordentliche Verwaltung der Spieleinsätze sowie allfällige Gewinne. Munido haftet für schuldhaft verursachte Schäden im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Höhe des Haftungsbetrages ist auf den 10-fachen Mitspieleinsatz des Mitspielers pro Tippgemeinschaft beschränkt, soweit ein Schaden des Mitspielers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Falle der Geltend-machung von Schadenersatzansprüchen ist der Mitspieler verpflichtet, den Schadensnachweis zu erbringen. Eine Geltendmachung des Schadens hat innerhalb einer Frist von 6 Monaten zu erfolgen. Danach sind die Ansprüche verfristet.

VII. Datenschutzbestimmung
Die Tatsache der Teilnahme an Tippgemeinschaften, Namen, Anschrift und die Höhe der Beteiligung der Mitspieler unterliegen dem Spielgeheimnis. Munido sichert zu, das Spielgeheimnis zu wahren.
Eine Bekanntgabe von Namen, Anschriften und der Beteiligung der Mitspieler an einer Tippgemeinschaft erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des jeweiligen Mitspielers. Der Mitspieler nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten mittels EDV gespeichert werden. Die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes wird gewährleistet.

VIII. Allgemeines
Auf dieses Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen der Vertragsteile gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.

Für den Fall, dass eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam ist oder wird, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
WETT-QUICKTIPP
Online Service bets4all GmbH
Am Winterhafen 1
A-4020 Linz

I. Allgemeine Wettbestimmungen
Für alle Wettverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Wettbestimmungen, sofern diese nicht durch zwingende Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt sind. Mit Erscheinen dieser Wettbestimmungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Druckfehler bleiben vorbehalten.

An jeder Wette sind einerseits der Buchmacher (= Online Service bets4all GmbH), der gemäß der ihm erteilten Konzession Wetten aus Anlass von sportlichen Ereignissen entgegennimmt, und andererseits der Wettkunde beteiligt. Die Wetten werden auf den Eintritt bestimmter, vom Buchmacher vor Vertragsabschluss festgelegter Wettereignisse, die mit sportlichen Veranstaltungen im Zusammenhang stehen, angeboten und abgeschlossen.

Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, Wetten auf Ereignisse abzuschließen, in denen er selbst als Spieler, Trainer oder Schiedsrichter fungiert.

Buchmacher sind nicht berechtigt Wetten bei bets4all.com abzuschliessen.

Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die durch eine missbräuchliche Nutzung des Kontos entstehen.

Durch den Abschluss einer Wette anerkennt der Wettkunde ausdrücklich die Gültigkeit und Anwendbarkeit der Wettbestimmungen und bestätigt diese vor Abgabe seines Wettangebotes gelesen, vollinhaltlich zur Kenntnis genommen zu haben und dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Der Wettkunde erklärt, das nach den Rechtsvorschriften am Ort des Vertragsabschlusses gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Teilnahme am Wettvertrag zu haben und vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrundeliegenden sportlichen Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnisse zu haben. Er garantiert ferner, dass die Mittel mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen.

Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass der Abschluss und die Vermittlung von Wetten oder die Teilnahme an Gewinnspielen in manchen Staaten gesetzlichen Beschränkungen unterworfen ist und unter Umständen sogar verboten sein kann. Derartige Beschränkungen oder Verbote können auch dann anwendbar sein, wenn die Gesellschaft im Ursprungsland entsprechende Bewilligungen für den Abschluss und die Vermittlung von Wetten erworben hat. Der Spieler nimmt daher zur Kenntnis, dass er - sollte der Abschluss von Wetten oder die Teilnahme an Gewinnspielen gemäß den Bestimmungen seines Heimatstaates nicht oder nur unter bestimmten, hier nicht erfüllten Voraussetzungen zulässig sein - die alleinige Verantwortung für allfällige daraus entstehende Nachteile trägt. Der Spieler nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Gesellschaft keine über diesen Absatz hinausgehenden Hinweis-, Warn- oder Aufklärungspflichten trifft. Die Gesellschaft haftet insbesondere nicht für Nachteile, welcher Art auch immer, die dem Spieler aufgrund der Missachtung einschlägiger Verbote in seinem Heimatstaat entstehen mögen.

Der Spieler ist damit einverstanden, dass die der Gesellschaft im Rahmen der Wettabschlüsse oder der Spiele zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen Daten gespeichert und automatisationsunterstützt verarbeitet werden.

Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Buchmacher jederzeit berechtigt ist, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen.

Bei allen Wetten sind die Aufzeichnungen des Buchmachers maßgebend. Eine Berichtigung des Kontoauszuges ist nur dann zulässig, wenn es sich um die Behebung eines offensichtlichen und offenkundigen Irrtums, etwa eines Schreib- oder Rechenfehlers, handelt und eine derart zulässige Berichtigung in den Aufzeichnungen des Buchmachers vorgenommen wird. Jede sonstige Anfechtung des Wettvertrages, aus welchem Rechtsgrund immer, ist ausgeschlossen.

Für Übertragungsfehler übernimmt die Gesellschaft keine Haftung. Insbesondere behält sich die Gesellschaft das Recht vor, offensichtliche Fehler, wie zum Beispiel das Verwechseln von Quoten oder von Ereignissen/Mannschaften/etc., zu berichtigen. Tut sie dies nicht, so wird das Ereignis mit der Quote 1.00 gewertet. Als Wetteinsatz gilt ausschließlich der vom Wettbüro registrierte bzw. bestätigte Betrag.

Jegliche Art von Schadenersatzansprüchen des Wettenden gegen die Gesellschaft und/oder deren Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht.

Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.

Eine Wette kann nur im gemeinschaftlichen Einverständnis beider Parteien (Wettkunde und Buchmacher) storniert bzw. abgeändert werden, wobei diese Änderung bzw. Stornierung in den Aufzeichnungen des Buchmachers durchgeführt werden muss. Dem Wettkunden steht nach Abschluss des Wettvertrages daher kein einseitiges Rücktrittsrecht zu.

bets4all.com übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch eine fehlerhafte, verzögerte, manipulierte oder missbräuchliche Datenübertragung im Internet eintreten.

Für alle Streitigkeiten aus dem Wettvertrag wird als Gerichtsstand das am Standort des Buchmachers sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.


II. Sonstige Wettbestimmungen
Findet die Wettveranstaltung nicht wie im Internet angegeben statt (z. B. Änderung des Austragungsortes oder Austragung gegen einen anderen Gegner), so ist die Wette ungültig und die Einsätze werden zurückerstattet. Keine Ungültigkeit der Wette ist jedoch dann gegeben, wenn die Heimmannschaft auf ihr Heimrecht verzichtet und ein Spiel freiwillig auf einer fremden Sportanlage austrägt, bei einer Sperre des Platzes der Heimmannschaft oder bei Austragung des Wettereignisses auf einem neutralen Platz.

Erfolgt der Wettabschluss nach Beginn des Wettereignisses bzw. ist der Wetteinsatz durch den Kontostand nicht gedeckt, so ist die Wette ungültig. (Auswertung mit der Quote 1,00)

Sieger des sportlichen Wettereignisses ist derjenige, der unmittelbar nach Ende der Veranstaltung als der vermeintliche Sieger gilt (z.B. Formel 1 - Siegerehrung). Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen am "grünen Tisch") haben keinen Einfluss auf die Wettauszahlung.

Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen u.s.w. haben keinen Einfluss auf die Wettauszahlung. Ausgenommen hiervon sind angebotene Sonderwetten, die entsprechend vermerkt sind.

Bei den amerikanischen Sportarten (NFL, College-Football, NHL, NBA, NBL) ist das Ergebnis nach einer eventuellen Verlängerung (Overtime) maßgebend für die Auswertung der Wette. Sollte eine Mannschaft genau jenen Punktevorsprung erreichen den sie vorher zurück lag (point-spreads), und es somit keinen Gewinner geben, dann werden die Einsätze zurückerstattet. Wird bei Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen oder sonstigen Bewerben eine X-Quote angeboten (=Wette auf Unentschieden), so zählt das Ergebnis nach der offiziellen Spielzeit.

Wird ein annulliertes Wettereignis bis zum Ende des nächsten Tages (Ortszeit des Wettereignisses) noch einmal begonnen, so gilt die Wette für das neu gestartete Wettereignis.

Für alle Wetten gilt der Grundsatz "play or pay". Dies bedeutet, dass bei Nichtteilnahme des Sportteilnehmers oder der Sportmannschaft, aus welchem Grund auch immer, die Wette verloren ist, wenn das Wettereignis, zu dem der Sportteilnehmer oder die Sportmannschaft gemeldet war, stattfindet. Tennis ist von dieser Regelung ausgenommen. Bei einem Nichtantritt des Spielers werden die Einsätze zurückerstattet.

Die Auszahlung der Wetten erfolgt unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Buchmacherlimits. Bei "toten Rennen" (= mehr als ein Sieger) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt.

Wird ein Wettereignis abgesagt, abgebrochen, ohne offizielle Wertung beendet oder findet es aus sonstigen Gründen nicht statt, so wird der getätigte Einsatz zurückgezahlt. Ausgenommen von dieser Regelung ist ein w.o. während eines Tennisspieles, das automatisch den Gegenspieler zum Sieger macht. Steht zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis fest, der innerhalb des nächsten Kalendertages neu begonnen wird, so bleibt die Wette aufrecht. Ausnahmen: Bei einer zeitlichen Verschiebung eines Tennisspieles bleibt die Wette bestehen, wenn das Spiel noch innerhalb desselben Turniers ausgetragen wird. Das Gleiche gilt, wenn ein Wettereignis im Rahmen einer Welt- oder Europameisterschaft bzw. Olympiade stattfindet. Alle Zeitangaben beziehen sich auf Mitteleuropäische Zeit (MEZ).

Wenn in einer Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert werden, eines oder mehrere davon abgesagt oder abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht stattfinden und ein Nachtrag der betreffenden Wettereignisse nicht bis zum Ende des übernächsten Kalendertages erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit einer Quote von 1,00 gewertet. Werden alle in einer Kombinationswette gewetteten Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen innerhalb des nächsten Kalendertages nicht statt, dann wird der Wetteinsatz zurückgezahlt. Erfolgt der Abschluss einer Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert werden, erst nach dem Beginn eines oder mehrerer dieser(s) Wettereignisse(s), so wird (werden) diese Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 berechnet. Dies gilt jedoch nicht für jene Wetten, die aufgrund Ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich noch nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden (z.B. Langzeitwetten, Livewetten etc.). Dies gilt auch für Wettereignisse, die auf dem Wettprogramm irrtümlich falsch aufgelistet (vertauschte Platzwahl) sind, nicht jedoch bei einem etwaigen Verzicht auf das Heimrecht, bei einer Sperre des Platzes der Heimmannschaft oder bei Austragung des Wettereignisses auf einem neutralen Platz.

Bei Head-to-Head Wetten müssen beide Starter am Wettereignis teilnehmen. Sollte ein oder beide Starter nicht am Wettereignis teilnehmen, gilt die Wette als abgesagt.

Wenn bei den Wettarten "Wer schießt das erste Tor" und "Wann fällt das erste Tor" kein Tor fällt (0-0), gelten darauf getätigte Wetten als verloren.


III. Wettvorgang
Der Wetter legt sein Konto via Internet selbst an. Nach Maßgabe seines Guthabens auf diesem Konto kann er sofort seine Wetten abgeben. Sämtliche Gewinne werden diesem Konto gutgeschrieben und können danach sofort zum Abschluss weiterer Wetten verwendet werden.

Pro Person darf nur ein Wettkonto eröffnet werden. Wenn ein Wetter - aus welchen Gründen auch immer - ein zweites Wettkonto eröffnen möchte, so ist vorher eine Schriftliche Zustimmung des bets4all.com Service-Teams einzuholen.

Auf Wunsch des Wetters werden Gewinne bzw. Teile davon sofort ausbezahlt. (Einzahlung bzw. Auszahlung). Zur Feststellung der Identität behält sich bets4all.com das Recht vor, vor der Durchführung einer Auszahlung eine Ausweiskopie zu verlangen. Im Falle einer Einzahlung mittels Kreditkarte verlangt bets4all.com zusätzlich Kopien beider Kreditkartenseiten.

Voraussetzung für die Datenübertragung im Zuge des Wettbetriebs via Internet ist die Verwendung des - sich vom Kunden selbst gegebenen - Codes (Benutzernamen und Passwort, wobei das Passwort vom Kunden individuell festgelegt und auch geändert werden kann). Für missbräuchliche Verwendung eines Wettkontos bei Angabe des Benutzernamen und des Passwortes durch unbefugte Personen übernimmt der Buchmacher keinerlei Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Benutzername und das Passwort vertraulich zu behandeln sind, da sämtliche Kontobewegungen unter Nennung des Benutzernamen und des Passwortes auf Rechnung des Wetters gehen.

Voraussetzung für die Gültigkeit einer Internet-Wette ist, dass ein Guthaben in Höhe von mindestens dem Wetteinsatz auf dem Wettkonto - in das der Wettkunde Einsicht hat - besteht. Ist eine Wette nur teilweise durch den Kontostand gedeckt, so ist diese nur mit dem Anteil gültig, der vom Restkontostand gedeckt ist.

Für eine Wette ist nur die bestätigte Quote zum Zeitpunkt der Wettannahme durch bets4all.com maßgebend.

Nachträgliche Quotenänderungen haben keinen Einfluss auf bereits getätigte und bestätigte Wetten.

Bei offensichtlichen Fehlern im Wettangebot oder bei der Erstellung der Kundenkontostände hat der Buchmacher das Recht, diese nachträglich richtigzustellen.

Reklamationen gegen Kontoauszüge und die darin festgestellten Salden können nur bis 14 Tage nach dem Wettereignis eingebracht werden. Die Unterlassung der Reklamation gilt als Zustimmung zum mitgeteilten Kontostand.

Bei telefonischer Wettabgabe erklärt sich der Wettende damit einverstanden, dass die im Rahmen der Wettabschlüsse getätigten Telefongespräche zu Beweiszwecken aufgezeichnet werden.

Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Wettabschlüsse dem Buchmacher zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen Daten von diesem gespeichert und im Rahmen des Wettbetriebes verarbeitet werden.


IV. Mindesteinsatz
Der Mindesteinsatz für jede Wette beträgt EUR 1,--.


V. Gewinnlimits
Pro Wette gilt das Gewinnlimit (Auszahlungsbetrag) von: EUR 25.000,--

Zur Einhaltung des Gewinnlimits hat die Gesellschaft das Recht mehrere gleiche Wetten von einem Wettkunden, deren Gesamtgewinn das Limit übersteigen, soweit zu reduzieren, als dies zur Einhaltung des Gewinnlimits erforderlich ist.

Bei manchen Wettangeboten gelten auch bestimmte, variable Einsatzlimits - sollten diese Limits überschritten werden, wird dies direkt bei der Abgabe der jeweiligen Wette angezeigt - der Kunde kann den Einsatz dann entsprechend reduzieren, um die gewünschte Wette innerhalb des Einsatzlimits zu platzieren.

Bei Wettplatzierungen, deren Auszahlung die Gewinnlimits überschreiten, haftet der Buchmacher nicht für den entgangenen Gewinn (dem Kunden sind die Limits bekannt).

Sollte ein Kunde (entgegen dem Punkt III/2) mehrere Wettkonten führen um persönliche Limits zu umgehen so hat bets4all.com das Recht, die Wetten und Wettgewinne der neueren Konten zu stornieren.


VI. Höchsteinsätze
Höchsteinsätze werden automatisch überwacht.


VII. Boni
Sollten von bets4all.com auf Grund von Marketingaktivitäten Boni vergeben werden, so können diese pro Person nur einmal eingelöst und am Wettkonto gut geschrieben werden.

Sofern nichts anderes angegeben ist, muss der Bonus vor einer Auszahlung mindestens 5 mal auf Wetten platziert werden.

Wenn festgestellt wird, dass eine Person mehrere Konten eröffnet hat, um einen Bonus mehrere Male zu kassieren, so werden sämtliche Konten gelöscht und dem Wetter erlischt jeglicher Anspruch auf die erworbenen Boni und auf die somit unberechtigt erspielten Wettgewinne.

Wenn mit einem - von bets4all.com gratis zur Verfügung gestellten - Wettguthaben insgesamt ein Gewinn von über 100 Euro erzielt wird, so steht dem Kunden eine einmalige, maximale Auszahlung von 100 Euro zu. Das Wettkonto wird nach der Auszahlung auf 0 Euro gesetzt und der Kunde hat somit die Möglichkeit, Geld auf sein Wettkonto einzuzuahlen und den Ersteinzahlungsbonus in Anspruch zu nehmen.


VIII. VISA Satz (engl. Originalwortlaut)
Internet gambling may be illegal in the jurisdiction in which you are located; if so, you are not authorized to use your payment card to complete this transactions.


TEILNAHMEBEDINGUNGEN
WETT-QUICKTIPP
Online Service bets4all GmbH
Am Winterhafen 1
A-4020 Linz

I. Allgemeine Wettbestimmungen
1. Für alle Wettverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Wettbestimmungen, sofern diese nicht durch zwingende Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt sind. Mit Erscheinen dieser Wettbestimmungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Druckfehler bleiben vorbehalten.
2. An jeder Wette sind einerseits der Buchmacher (= Online Service bets4all GmbH), der gemäß der ihm erteilten Konzession Wetten aus Anlass von sportlichen Ereignissen entgegennimmt, und andererseits der Wettkunde beteiligt. Die Wetten werden auf den Eintritt bestimmter, vom Buchmacher vor Vertragsabschluss festgelegter Wettereignisse, die mit sportlichen Veranstaltungen im Zusammenhang stehen, angeboten und abgeschlossen.
3. Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, Wetten auf Ereignisse abzuschließen, in denen er selbst als Spieler, Trainer oder Schiedsrichter fungiert.
4. Buchmacher sind nicht berechtigt Wetten bei bets4all.com abzuschliessen.
5. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die durch eine missbräuchliche Nutzung des Kontos entstehen.
6. Durch den Abschluss einer Wette anerkennt der Wettkunde ausdrücklich die Gültigkeit und Anwendbarkeit der Wettbestimmungen und bestätigt diese vor Abgabe seines Wettangebotes gelesen, vollinhaltlich zur Kenntnis genommen zu haben und dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
7. Der Wettkunde erklärt, das nach den Rechtsvorschriften am Ort des Vertragsabschlusses gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Teilnahme am Wettvertrag zu haben und vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrundeliegenden sportlichen Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnisse zu haben. Er garantiert ferner, dass die Mittel mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen.
8. Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass der Abschluss und die Vermittlung von Wetten oder die Teilnahme an Gewinnspielen in manchen Staaten gesetzlichen Beschränkungen unterworfen ist und unter Umständen sogar verboten sein kann. Derartige Beschränkungen oder Verbote können auch dann anwendbar sein, wenn die Gesellschaft im Ursprungsland entsprechende Bewilligungen für den Abschluss und die Vermittlung von Wetten erworben hat. Der Spieler nimmt daher zur Kenntnis, dass er - sollte der Abschluss von Wetten oder die Teilnahme an Gewinnspielen gemäß den Bestimmungen seines Heimatstaates nicht oder nur unter bestimmten, hier nicht erfüllten Voraussetzungen zulässig sein - die alleinige Verantwortung für allfällige daraus entstehende Nachteile trägt. Der Spieler nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Gesellschaft keine über diesen Absatz hinausgehenden Hinweis-, Warn- oder Aufklärungspflichten trifft. Die Gesellschaft haftet insbesondere nicht für Nachteile, welcher Art auch immer, die dem Spieler aufgrund der Missachtung einschlägiger Verbote in seinem Heimatstaat entstehen mögen.
9. Der Spieler ist damit einverstanden, dass die der Gesellschaft im Rahmen der Wettabschlüsse oder der Spiele zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen Daten gespeichert und automatisationsunterstützt verarbeitet werden.
10. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Buchmacher jederzeit berechtigt ist, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen.
11. Bei allen Wetten sind die Aufzeichnungen des Buchmachers maßgebend. Eine Berichtigung des Kontoauszuges ist nur dann zulässig, wenn es sich um die Behebung eines offensichtlichen und offenkundigen Irrtums, etwa eines Schreib- oder Rechenfehlers, handelt und eine derart zulässige Berichtigung in den Aufzeichnungen des Buchmachers vorgenommen wird. Jede sonstige Anfechtung des Wettvertrages, aus welchem Rechtsgrund immer, ist ausgeschlossen.
12. Für Übertragungsfehler übernimmt die Gesellschaft keine Haftung. Insbesondere behält sich die Gesellschaft das Recht vor, offensichtliche Fehler, wie zum Beispiel das Verwechseln von Quoten oder von Ereignissen/Mannschaften/etc., zu berichtigen. Tut sie dies nicht, so wird das Ereignis mit der Quote 1.00 gewertet. Als Wetteinsatz gilt ausschließlich der vom Wettbüro registrierte bzw. bestätigte Betrag.
13. Jegliche Art von Schadenersatzansprüchen des Wettenden gegen die Gesellschaft und/oder deren Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht.
14. Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.
15. Eine Wette kann nur im gemeinschaftlichen Einverständnis beider Parteien (Wettkunde und Buchmacher) storniert bzw. abgeändert werden, wobei diese Änderung bzw. Stornierung in den Aufzeichnungen des Buchmachers durchgeführt werden muss. Dem Wettkunden steht nach Abschluss des Wettvertrages daher kein einseitiges Rücktrittsrecht zu.
16. bets4all.com übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch eine fehlerhafte, verzögerte, manipulierte oder missbräuchliche Datenübertragung im Internet eintreten.
17. Für alle Streitigkeiten aus dem Wettvertrag wird als Gerichtsstand das am Standort des Buchmachers sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.


II. Sonstige Wettbestimmungen
1. Findet die Wettveranstaltung nicht wie im Internet angegeben statt (z. B. Änderung des Austragungsortes oder Austragung gegen einen anderen Gegner), so ist die Wette ungültig und die Einsätze werden zurückerstattet. Keine Ungültigkeit der Wette ist jedoch dann gegeben, wenn die Heimmannschaft auf ihr Heimrecht verzichtet und ein Spiel freiwillig auf einer fremden Sportanlage austrägt, bei einer Sperre des Platzes der Heimmannschaft oder bei Austragung des Wettereignisses auf einem neutralen Platz.
2. Erfolgt der Wettabschluss nach Beginn des Wettereignisses bzw. ist der Wetteinsatz durch den Kontostand nicht gedeckt, so ist die Wette ungültig. (Auswertung mit der Quote 1,00)
3. Sieger des sportlichen Wettereignisses ist derjenige, der unmittelbar nach Ende der Veranstaltung als der vermeintliche Sieger gilt (z.B. Formel 1 - Siegerehrung). Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen am "grünen Tisch") haben keinen Einfluss auf die Wettauszahlung.
4. Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen u.s.w. haben keinen Einfluss auf die Wettauszahlung. Ausgenommen hiervon sind angebotene Sonderwetten, die entsprechend vermerkt sind.
5. Bei den amerikanischen Sportarten (NFL, College-Football, NHL, NBA, NBL) ist das Ergebnis nach einer eventuellen Verlängerung (Overtime) maßgebend für die Auswertung der Wette. Sollte eine Mannschaft genau jenen Punktevorsprung erreichen den sie vorher zurück lag (point-spreads), und es somit keinen Gewinner geben, dann werden die Einsätze zurückerstattet. Wird bei Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen oder sonstigen Bewerben eine X-Quote angeboten (=Wette auf Unentschieden), so zählt das Ergebnis nach der offiziellen Spielzeit.
6. Wird ein annulliertes Wettereignis bis zum Ende des nächsten Tages (Ortszeit des Wettereignisses) noch einmal begonnen, so gilt die Wette für das neu gestartete Wettereignis.
7. Für alle Wetten gilt der Grundsatz "play or pay". Dies bedeutet, dass bei Nichtteilnahme des Sportteilnehmers oder der Sportmannschaft, aus welchem Grund auch immer, die Wette verloren ist, wenn das Wettereignis, zu dem der Sportteilnehmer oder die Sportmannschaft gemeldet war, stattfindet. Tennis ist von dieser Regelung ausgenommen. Bei einem Nichtantritt des Spielers werden die Einsätze zurückerstattet.
8. Die Auszahlung der Wetten erfolgt unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Buchmacherlimits. Bei "toten Rennen" (= mehr als ein Sieger) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt.
9. Wird ein Wettereignis abgesagt, abgebrochen, ohne offizielle Wertung beendet oder findet es aus sonstigen Gründen nicht statt, so wird der getätigte Einsatz zurückgezahlt. Ausgenommen von dieser Regelung ist ein w.o. während eines Tennisspieles, das automatisch den Gegenspieler zum Sieger macht. Steht zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis fest, der innerhalb des nächsten Kalendertages neu begonnen wird, so bleibt die Wette aufrecht. Ausnahmen: Bei einer zeitlichen Verschiebung eines Tennisspieles bleibt die Wette bestehen, wenn das Spiel noch innerhalb desselben Turniers ausgetragen wird. Das Gleiche gilt, wenn ein Wettereignis im Rahmen einer Welt- oder Europameisterschaft bzw. Olympiade stattfindet. Alle Zeitangaben beziehen sich auf Mitteleuropäische Zeit (MEZ).
10. Wenn in einer Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert werden, eines oder mehrere davon abgesagt oder abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht stattfinden und ein Nachtrag der betreffenden Wettereignisse nicht bis zum Ende des übernächsten Kalendertages erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit einer Quote von 1,00 gewertet. Werden alle in einer Kombinationswette gewetteten Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen innerhalb des nächsten Kalendertages nicht statt, dann wird der Wetteinsatz zurückgezahlt. Erfolgt der Abschluss einer Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert werden, erst nach dem Beginn eines oder mehrerer dieser(s) Wettereignisse(s), so wird (werden) diese Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 berechnet. Dies gilt jedoch nicht für jene Wetten, die aufgrund Ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich noch nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden (z.B. Langzeitwetten, Livewetten etc.). Dies gilt auch für Wettereignisse, die auf dem Wettprogramm irrtümlich falsch aufgelistet (vertauschte Platzwahl) sind, nicht jedoch bei einem etwaigen Verzicht auf das Heimrecht, bei einer Sperre des Platzes der Heimmannschaft oder bei Austragung des Wettereignisses auf einem neutralen Platz.
11. Bei Head-to-Head Wetten müssen beide Starter am Wettereignis teilnehmen. Sollte ein oder beide Starter nicht am Wettereignis teilnehmen, gilt die Wette als abgesagt.
12. Wenn bei den Wettarten "Wer schießt das erste Tor" und "Wann fällt das erste Tor" kein Tor fällt (0-0), gelten darauf getätigte Wetten als verloren.


III. Wettvorgang
1. Der Wetter legt sein Konto via Internet selbst an. Nach Maßgabe seines Guthabens auf diesem Konto kann er sofort seine Wetten abgeben. Sämtliche Gewinne werden diesem Konto gutgeschrieben und können danach sofort zum Abschluss weiterer Wetten verwendet werden.
2. Pro Person darf nur ein Wettkonto eröffnet werden. Wenn ein Wetter - aus welchen Gründen auch immer - ein zweites Wettkonto eröffnen möchte, so ist vorher eine Schriftliche Zustimmung des bets4all.com Service-Teams einzuholen.
3. Auf Wunsch des Wetters werden Gewinne bzw. Teile davon sofort ausbezahlt. (Einzahlung bzw. Auszahlung). Zur Feststellung der Identität behält sich bets4all.com das Recht vor, vor der Durchführung einer Auszahlung eine Ausweiskopie zu verlangen. Im Falle einer Einzahlung mittels Kreditkarte verlangt bets4all.com zusätzlich Kopien beider Kreditkartenseiten.
4. Voraussetzung für die Datenübertragung im Zuge des Wettbetriebs via Internet ist die Verwendung des - sich vom Kunden selbst gegebenen - Codes (Benutzernamen und Passwort, wobei das Passwort vom Kunden individuell festgelegt und auch geändert werden kann). Für missbräuchliche Verwendung eines Wettkontos bei Angabe des Benutzernamen und des Passwortes durch unbefugte Personen übernimmt der Buchmacher keinerlei Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Benutzername und das Passwort vertraulich zu behandeln sind, da sämtliche Kontobewegungen unter Nennung des Benutzernamen und des Passwortes auf Rechnung des Wetters gehen.
5. Voraussetzung für die Gültigkeit einer Internet-Wette ist, dass ein Guthaben in Höhe von mindestens dem Wetteinsatz auf dem Wettkonto - in das der Wettkunde Einsicht hat - besteht. Ist eine Wette nur teilweise durch den Kontostand gedeckt, so ist diese nur mit dem Anteil gültig, der vom Restkontostand gedeckt ist.
6. Für eine Wette ist nur die bestätigte Quote zum Zeitpunkt der Wettannahme durch bets4all.com maßgebend.
7. Nachträgliche Quotenänderungen haben keinen Einfluss auf bereits getätigte und bestätigte Wetten.
8. Bei offensichtlichen Fehlern im Wettangebot oder bei der Erstellung der Kundenkontostände hat der Buchmacher das Recht, diese nachträglich richtigzustellen.
9. Reklamationen gegen Kontoauszüge und die darin festgestellten Salden können nur bis 14 Tage nach dem Wettereignis eingebracht werden. Die Unterlassung der Reklamation gilt als Zustimmung zum mitgeteilten Kontostand.
10. Bei telefonischer Wettabgabe erklärt sich der Wettende damit einverstanden, dass die im Rahmen der Wettabschlüsse getätigten Telefongespräche zu Beweiszwecken aufgezeichnet werden.
11. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Wettabschlüsse dem Buchmacher zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen Daten von diesem gespeichert und im Rahmen des Wettbetriebes verarbeitet werden.


IV. Mindesteinsatz
Der Mindesteinsatz für jede Wette beträgt EUR 1,--.


V. Gewinnlimits
1. Pro Wette gilt das Gewinnlimit (Auszahlungsbetrag) von: EUR 25.000,--
2. Zur Einhaltung des Gewinnlimits hat die Gesellschaft das Recht mehrere gleiche Wetten von einem Wettkunden, deren Gesamtgewinn das Limit übersteigen, soweit zu reduzieren, als dies zur Einhaltung des Gewinnlimits erforderlich ist.
3. Bei manchen Wettangeboten gelten auch bestimmte, variable Einsatzlimits - sollten diese Limits überschritten werden, wird dies direkt bei der Abgabe der jeweiligen Wette angezeigt - der Kunde kann den Einsatz dann entsprechend reduzieren, um die gewünschte Wette innerhalb des Einsatzlimits zu platzieren.
4. Bei Wettplatzierungen, deren Auszahlung die Gewinnlimits überschreiten, haftet der Buchmacher nicht für den entgangenen Gewinn (dem Kunden sind die Limits bekannt).
5. Sollte ein Kunde (entgegen dem Punkt III/2) mehrere Wettkonten führen um persönliche Limits zu umgehen so hat bets4all.com das Recht, die Wetten und Wettgewinne der neueren Konten zu stornieren.


VI. Höchsteinsätze
Höchsteinsätze werden automatisch überwacht.


VII. Boni
1. Sollten von bets4all.com auf Grund von Marketingaktivitäten Boni vergeben werden, so können diese pro Person nur einmal eingelöst und am Wettkonto gut geschrieben werden.
2. Sofern nichts anderes angegeben ist, muss der Bonus vor einer Auszahlung mindestens 5 mal auf Wetten platziert werden.
3. Wenn festgestellt wird, dass eine Person mehrere Konten eröffnet hat, um einen Bonus mehrere Male zu kassieren, so werden sämtliche Konten gelöscht und dem Wetter erlischt jeglicher Anspruch auf die erworbenen Boni und auf die somit unberechtigt erspielten Wettgewinne.
4. Wenn mit einem - von bets4all.com gratis zur Verfügung gestellten - Wettguthaben insgesamt ein Gewinn von über 100 Euro erzielt wird, so steht dem Kunden eine einmalige, maximale Auszahlung von 100 Euro zu. Das Wettkonto wird nach der Auszahlung auf 0 Euro gesetzt und der Kunde hat somit die Möglichkeit, Geld auf sein Wettkonto einzuzuahlen und den Ersteinzahlungsbonus in Anspruch zu nehmen.


VIII. VISA Satz (engl. Originalwortlaut)
Internet gambling may be illegal in the jurisdiction in which you are located; if so, you are not authorized to use your payment card to complete this transactions.


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